Bribery Act 2010 – Risiken auch für deutsche Unternehmen
Im April 2010 wurde im Vereinigten Königreich der sog. Bribery Act 2010 erlassen. Dabei handelt es sich um ein Gesetz, welches unterschiedliche Bestechungstaten unter Strafe stellt.
Besonders hervorzuheben ist, dass auch deutsche Unternehmen von diesem Gesetz betroffen sein können, wenn ein hinreichender Geschäftsbezug zum Vereinigten Königreich (UK) besteht. Eine geschäftliche Betätigung, das Unterhalten einer Niederlassung oder Betriebsstätte oder die Gesellschaftsform der englischen Limited kann für einen solchen Bezug u.U. bereits ausreichend sein. Danach kann auch gegen ein deutsches Unternehmen eine Geldstrafe verhängt werden, wenn ein Mitarbeiter eine Korruptionstat begeht und das Unternehmen keine adäquaten Vorkehrungen zur Verhinderung von Korruptionstaten getroffen hat.
Es wird erwartet, dass die Änderungen zum April 2011 wirksam werden.
Weitergehende Informationen erhalten Sie in unserer laufend aktualisierten Zusammenfassung zum Bribery Act 2010. Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen auch unter der Telefonnummer 089 76906-0 gerne zur Verfügung.
